Rechtsprechung
BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 225/98 (1) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Befristeter Arbeitsvertrag mit polnischer Fremdsprachenlektorin
- Wolters Kluwer
Befristung des Arbeitsverhältnisses - Fremdsprachenlektor - Polnischer Staatsangehöriger - Sachlicher Grund - Polen
- Judicialis
HRG § 57 b Abs. 3 (i. d. bis 24. Aug. 1998 gelt. Fassung, aF); Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zw. den Europ... äischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits u. d. Republik Polen andererseits v. 16. Dezember 1991 Art. 37 Abs. 1 erster Gedankenstrich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befristungsrecht - Befristeter Arbeitsvertrag mit polnischer Fremdsprachenlektorin; gemeinschaftsrechtliches Diskriminierungsverbot
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 102, 157
- BB 2002, 2288
- JR 2003, 220
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 29.01.2002 - C-162/00
Pokrzeptowicz-Meyer
Auszug aus BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 225/98
Wie der EuGH auf Grund des Vorlagebeschlusses des Senats vom 22. März 2000 (- 7 AZR 225/98 (A) - BAGE 94, 102 ff. = AP HRG § 57 b Nr. 25) mit Urteil vom 29. Januar 2002 (- Rs. C-162/00 -) entschieden hat, steht Art. 37 Abs. 1 erster Gedankenstrich des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits vom 16. Dezember 1991 (Europa-Abkommen) der Anwendung einer nationalen Rechtsvorschrift auf polnische Staatsangehörige entgegen, nach der die Stellen von Fremdsprachenlektoren mittels befristeter Arbeitsverträge besetzt werden können, während der Abschluß derartiger Verträge mit sonstigen Lehrkräften für besondere Aufgaben im Einzelfall durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muß (EuGH 29. Januar 2002 - Rs. C-162/00 - Tenor 1, Rn. 45).Das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot findet, ohne daß zusätzliche nationale Durchführungsbestimmungen erforderlich wären, unmittelbare Anwendung (EuGH 29. Januar 2002 - Rs. C-162/00 - Rn. 29).
Auf diese unmittelbare Wirkung können sich polnische Staatsangehörige vor den Gerichten des Aufnahmemitgliedsstaats berufen (EuGH 29. Januar 2002 - Rs. C-162/00 - Rn. 30).
Der in Art. 37 Abs. 1 des Europa-Abkommens enthaltene Passus, das Diskriminierungsverbot gelte "vorbehaltlich der in den einzelnen Mitgliedsstaaten geltenden Bedingungen und Modalitäten", hindert die unmittelbare Anwendbarkeit des Diskriminierungsverbots nicht und führt nicht dazu, daß seine Anwendung in den Mitgliedsstaaten an weitere Voraussetzungen geknüpft oder nach freiem Ermessen eingeschränkt werden könnte (EuGH 29. Januar 2002 - Rs. C- 162/00 - Rn. 23, 24).
Wie der EuGH auf die Anfrage des Senats entschieden hat, gilt Art. 37 Abs. 1 erster Gedankenstrich des Europa-Abkommens auch für befristete Arbeitsverträge, die vor dem Inkrafttreten des Europa-Abkommens geschlossen wurden, wenn das vereinbarte Fristende nach dem Inkrafttreten des Abkommens liegt (EuGH 29. Januar 2002 - Rs. C-162/00 - Tenor 2, Rn. 57).
Das Diskriminierungsverbot in Art. 37 Abs. 1 erster Gedankenstrich des Europa-Abkommens entfaltet die gleiche Wirkung wie das in Art. 39 Abs. 2 EG (vor dem 1. Mai 1999: Art. 48 Abs. 2 EG-Vertrag) normierte Diskriminierungsverbot (EuGH 29. Januar 2002 - Rs. C-162/00 - Rn. 39 bis 44).
- BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 31/97
Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Lektor aus der Europäischen Union
Auszug aus BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 225/98
Wenn das beklagte Land die Rechtsprechung des EuGH (20. Oktober 1993 - Rs. C-272/92 - Spotti - AP EWG-Vertrag Art. 48 Nr. 17) und des Senats (zuletzt 25. Februar 1998 - 7 AZR 31/97 - BAGE 83, 144 = AP HRG § 57 b Nr. 15 mwN) respektiert und sich gegenüber EU-Angehörigen nicht mehr auf § 57 b Abs. 3 HRG aF beruft, so bedeutet dies nicht, daß es gegenüber der polnischen Klägerin aus Gründen der Gleichbehandlung eine wirksame Befristung nicht mehr geltend machen dürfte.Dieses Diskriminierungsverbot steht nach der Rechtsprechung des EuGH (20. Oktober 1993 - Rs. C-272/92 - Spotti) und der sich daran anschließenden ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt 25. Februar 1998 - 7 AZR 31/97 - BAGE 88, 144 = AP HRG § 57 b Nr. 15 mwN) der Anwendung des § 57 b Abs. 3 HRG aF auf befristete Arbeitsverträge von Fremdsprachenlektoren aus den EG-Ländern entgegen.
- EuGH, 20.10.1993 - C-272/92
Spotti / Freistaat Bayern
Auszug aus BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 225/98
Wenn das beklagte Land die Rechtsprechung des EuGH (20. Oktober 1993 - Rs. C-272/92 - Spotti - AP EWG-Vertrag Art. 48 Nr. 17) und des Senats (zuletzt 25. Februar 1998 - 7 AZR 31/97 - BAGE 83, 144 = AP HRG § 57 b Nr. 15 mwN) respektiert und sich gegenüber EU-Angehörigen nicht mehr auf § 57 b Abs. 3 HRG aF beruft, so bedeutet dies nicht, daß es gegenüber der polnischen Klägerin aus Gründen der Gleichbehandlung eine wirksame Befristung nicht mehr geltend machen dürfte.Dieses Diskriminierungsverbot steht nach der Rechtsprechung des EuGH (20. Oktober 1993 - Rs. C-272/92 - Spotti) und der sich daran anschließenden ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt 25. Februar 1998 - 7 AZR 31/97 - BAGE 88, 144 = AP HRG § 57 b Nr. 15 mwN) der Anwendung des § 57 b Abs. 3 HRG aF auf befristete Arbeitsverträge von Fremdsprachenlektoren aus den EG-Ländern entgegen.
- BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 226/98
Befristeter Arbeitsvertrag mit einer türkischen Lektorin; …
Auszug aus BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 225/98
Vielmehr rechtfertigen unterschiedliche Rechtspositionen eine unterschiedliche Behandlung (BAG 1. Dezember 1999 - 7 AZR 236/98 - AP HRG § 57 b Nr. 21 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 21, zu III 2 der Gründe; 22. März 2000 - 7 AZR 226/98 - BAGE 94, 111 ff. = AP HRG § 57 b Nr. 24, zu II 2 der Gründe). - LAG Hamm, 23.09.1997 - 5 Sa 2109/96
Auszug aus BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 225/98
Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23. September 1997 - 5 Sa 2109/96 - wird zurückgewiesen. - BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 236/98
Befristeter Arbeitsvertrag mit einem deutschen Lektor; Klagefrist; Annex; …
Auszug aus BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 225/98
Vielmehr rechtfertigen unterschiedliche Rechtspositionen eine unterschiedliche Behandlung (BAG 1. Dezember 1999 - 7 AZR 236/98 - AP HRG § 57 b Nr. 21 = EzA BGB § 620 Hochschulen Nr. 21, zu III 2 der Gründe; 22. März 2000 - 7 AZR 226/98 - BAGE 94, 111 ff. = AP HRG § 57 b Nr. 24, zu II 2 der Gründe). - BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 225/98
Befristeter Arbeitsvertrag mit einer polnischen Lektorin - …
Auszug aus BAG, 14.08.2002 - 7 AZR 225/98
Wie der EuGH auf Grund des Vorlagebeschlusses des Senats vom 22. März 2000 (- 7 AZR 225/98 (A) - BAGE 94, 102 ff. = AP HRG § 57 b Nr. 25) mit Urteil vom 29. Januar 2002 (- Rs. C-162/00 -) entschieden hat, steht Art. 37 Abs. 1 erster Gedankenstrich des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits vom 16. Dezember 1991 (Europa-Abkommen) der Anwendung einer nationalen Rechtsvorschrift auf polnische Staatsangehörige entgegen, nach der die Stellen von Fremdsprachenlektoren mittels befristeter Arbeitsverträge besetzt werden können, während der Abschluß derartiger Verträge mit sonstigen Lehrkräften für besondere Aufgaben im Einzelfall durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muß (…EuGH 29. Januar 2002 - Rs. C-162/00 - Tenor 1, Rn. 45).
- BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11
Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der …
Es kann daher offenbleiben, ob die erst mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 als Primärrecht zu berücksichtigende GRC (vgl. hierzu BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 29, NZA 2012, 1216) im Hinblick auf die hier streitgegenständliche, am 8. April 2008 geschlossene Befristungsabrede überhaupt herangezogen werden kann (zur Anwendbarkeit eines erst nach einer Befristungsvereinbarung in Kraft getretenen Assoziationsabkommens vgl. allerdings EuGH 29. Januar 2002 - C-162/00 - [Pokrzeptowicz-Meyer] Rn. 52 f., Slg. 2002, I-1049 und BAG 14. August 2002 - 7 AZR 225/98 - BAGE 102, 157) . - LAG Köln, 30.10.2006 - 14 Sa 942/06
Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Lektor
Als ebenso unwirksam ist Befristung einer polnischen Fremdsprachelektorin beurteilt worden, (siehe BAG-Urteil vom 14.08.2002 - 7 AZR 225/98 -, AP-Nr. 27 zu § 57 b HRG). - LAG Köln, 01.08.2007 - 3 Sa 232/07
Befristung; Lektor; Verschleißtatbestand
Vielmehr hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren nachfolgenden Entscheidungen an seiner Rechtsprechung ausdrücklich festgehalten (vgl. BAG, Urteil vom 12.09.1996 - 7 AZR 67/96 - NZA 1997, Nr. 378, 279; BAG, Urteil vom 14.08.2002 - 7 AZR 225/98 - AP Nr. 27 zu § 57 b) HRG; BAG, Urteil vom 19.01.2005 - 7 AZR 115/04 - AP Nr. 260 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).